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Kurzfassung zum Beitrag von Götz, NWB-EV 6/2023 S. 170

Sukzessivnießbrauch versus nachrangiger Nießbrauch

Dr. Hellmut Götz

Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragen Eltern häufig Vermögen auf ihre Kinder, wobei sie mittels eines vorbehaltenen Nießbrauchrechts bis zum Ableben des längerlebenden Ehegatten über die Erträge weiterhin verfügen wollen. Hierbei sind zwei typische Ausgangskonstellationen zu unterscheiden: Zum einen können beide Ehegatten je hälftige Miteigentümer des zu übertragenden Vermögens sein, zum anderen ist denkbar, dass ein Ehegatte Alleineigentümer des Vermögensgegenstandes ist. Anhand einer Grundstücksschenkung werden die denkbaren Varianten einer Übertragung unter Nießbrauchvorbehalt und ihre ertrag- und erbschaftsteuerlichen Folgen dargestellt. Nicht eingegangen wird auf die Übertragungsvariante, dass anlässlich der Schenkung ein Nießbrauch in der Weise vorbehalten wird, dass der Nießbrauch dem Übertragenden und dem anderen Ehegatten gemeinsam zustehen soll, also eine Form der Gesamtberechtigung gemäß § 428 BGB besteht.

Kernaussagen

  • Ein verlängerter Vorbehaltsnießbrauch ist anzunehmen, wenn mit dem Tod des Vorbehaltsnießbrauchers der länger-lebende Ehegatte seinerseits nießbrauchberechtigt wird.

  • Die Absicherung des überlebenden Nichteigentüme...

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