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Kurzfassung zum Beitrag von Gröschel, NWB-EV 6/2023 S. 188

Die Meldepflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung

Jan Gröschel

Zahlungen von Deutschland in das Ausland und Zahlungen aus dem Ausland nach Deutschland müssen der Deutschen Bundesbank gemeldet werden. Das Gleiche gilt für das Vermögen von Deutschen im Ausland und (für Privatpersonen regelmäßig weniger wichtig) für das Vermögen von Ausländern in Deutschland. Die Freigrenzen, unterhalb derer keine Meldepflicht besteht, sind leicht überschritten. Werden die Meldepflichten versäumt, kann dies mit einer Geldbuße geahndet werden. Family Offices und Berater von vermögenden Privatpersonen sollten die Meldepflichten daher im Blick behalten und, sobald erforderlich, für sie einen sinnvollen Arbeitsablauf entwickeln.

Kernaussagen

  • Im Außenwirtschaftsverkehr bestehen statistische Meldepflichten. Sie sind von den Meldepflichtigen innerhalb der gesetzlichen Fristen gegenüber der Deutschen Bundesbank selbständig, d. h. ohne behördliche Aufforderung zu erfüllen.

  • Meldepflichten in Bezug auf Zahlungen erfassen im Wesentlichen ein- und ausgehende Zahlungen über 12.500 €, die nicht den Warenhandel oder kurzfristige Anlagen und Kredite betreffen.

  • Meldepflichten in Bezug auf Direktinvestitionen können Beteiligungen von Inländern ...

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