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Nachweis der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer von Gebäuden
Durch die gesetzliche Regelung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG haben Steuerpflichtige die Möglichkeit, für die Bemessung der Gebäude-AfA die tatsächliche Nutzungsdauer zugrunde zu legen, wenn diese kürzer als die Regelnutzungsdauer für Gebäude nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG ist. Durch das wegweisende erfuhr diese Vorschrift zunächst eine besondere Praxisrelevanz, da in der Urteilsbegründung konkrete und – aus Sicht der Steuerpflichtigen – relativ großzügige Grundsätze zur Geltendmachung einer kürzeren Gebäudenutzungsdauer etabliert wurden. Demnach sei jede Darlegungsmethode zulässig, die für den Einzelfall einen geeigneten Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer bietet, soweit die voraussichtliche Restnutzungsdauer mit hinreichender Sicherheit geschätzt werden kann. Infolge dieses Urteils reichten zahlreiche Steuerpflichtige Immobiliengutachten ein, um das Wahlrecht zum Ansatz der kürzeren Nutzungsdauer § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG auszuüben. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat das die Voraussetzungen an die Nachweisführung mittels Gutachten erheblich verschärft. Demnach sollen nur noch Gutachten, die von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder von nach DIN EN ISO/IEC 17024 zert...