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StuB 11/2023 S. 477

Umsatzsteuer | Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand

Das BMF hat zu Anwendungsfragen bei der dezentralen Besteuerung von Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften Bund und Länder (§ 18 Abs. 4f und 4g UStG) Stellung genommen und des UStAE angepasst ( GZ III C 2 - S 7107/19/10002 :004, NWB DAAAJ-40768).

Hintergrund: § 18 Abs. 4f UStG enthält Regelungen für die dezentrale Umsatzbesteuerung von Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften Bund bzw. Länder. § 18 Abs. 4g UStG enthält Sondervorschriften für eine von den Vorschriften der AO abweichende Festlegung der örtlichen Zuständigkeit für die Besteuerung dieser Organisationseinheiten.

Hinweis: Die Grundsätze des BMF-Schreibens gelten erstmals für Besteuerungszeiträume, die nicht der Erklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG unterliegen.

Gem. Rz. 62 ff. des , NWB PAAAF-89056 (BS...

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