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FG Münster Urteil v. - 4 K 722/21 L

Gesetze: EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1; EStG § 38 Abs. 1; AO § 191

Arbeitgeber: wirtschaftlicher

Wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmerüberlassung

Leitsatz

1. Ein inländisches aufnehmendes Unternehmen wird nicht allein dadurch zum wirtschaftlichen Arbeitgeber, dass es dem entsendenden Unternehmen den Arbeitslohn erstattet, der auf die im Inland ausgeübte Tätigkeit entfällt.

2. Voraussetzung für eine wirtschaftliche Arbeitgeberstellung i.S. von § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG ist vielmehr außerdem, dass der Einsatz des Arbeitnehmers bei dem aufnehmenden Unternehmen in dessen Interesse erfolgt und dass der Arbeitnehmer in den Arbeitsablauf des aufnehmenden Unternehmens eingebunden und dessen Weisungen unterworfen wird.

3. Der von den Gesetzesmaterialien in den Fokus genommene Anwendungsbereich des § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG betrifft grenzüberschreitende Arbeitnehmerentsendungen in internationalen Konzernen

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2023 S. 10 Nr. 51
IWB-Kurznachricht Nr. 17/2023 S. 685
IWB-Kurznachricht Nr. 17/2023 S. 686
GAAAJ-40874

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FG Münster, Urteil v. 24.03.2023 - 4 K 722/21 L

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