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Dauerhafte Wertminderung bei börsennotierten Wertpapieren
I. Sachverhalt
Die prüfungspflichtige A GmbH hat in den vergangenen Geschäftsjahren deutliche Jahresüberschüsse erzielen können. Der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer hat diese Ergebnisse auf neue Rechnung vorgetragen und die dadurch entstandene Liquidität genutzt, um Aktien an der börsennotierten Z AG zu erwerben, um diese langfristig zu halten. Die Anschaffungskosten betrugen pro Aktie 10,00 €.
Bedingt durch die Corona-Pandemie sowie den Angriffskrieg auf die Ukraine schwankt der Börsenkurs der Z-Aktie seit Dezember 2021 zwischen 7,20 und 9,20 €. Zum Abschlussstichtag beträgt der Kurs 7,60 €. Der Geschäftsführer geht dabei von einer nicht dauerhaften Wertminderung aus.
II. Fragestellung
Ist die Bewertung der Wertpapiere mit den Anschaffungskosten von 10,00 € im Jahresabschluss zum korrekt?