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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 28 | Private Veräußerungsgeschäfte: Keine Ausnahme wegen Selbstnutzung beim Verkauf eines Gartenteils

Wird bei einer eigengenutzten Immobilie mit großzügigem Garten eine unbebaute Teilfläche flurmäßig abgetrennt und anschließend verkauft, kann laut FG Niedersachsen die Ausnahme von der Besteuerung i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG nicht beansprucht werden. Mit der Teilung des Grundstücks und der Bildung des neuen Flurstücks zum Zwecke des Verkaufs sei der Zusammenhang mit dem weiterhin zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude aufgehoben worden.

Auch zur Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften mit Immobilien nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG – innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf – ist ein interessantes Verfahren beim Bundesfinanzhof neu anhängig.

Nicht zu versteuern ist bekanntlich der Verkauf einer Immobilie, wenn diese im Zeitraum zwischen der Anschaffung oder Fertigstellung und der Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

Wie sieht es aber aus, wenn eine Immobilie ausschließlich selbst bewohnt wird und ein Teil des Grundstücks veräußert wird, das zuvor als Garten genutzt wurde? – Spontan hätte ich gesagt: Dann ist der Gewinn aus dem Verkauf des Gartens nicht zu versteuern. Aufgrund der Ausnahme von der Besteuerung bei ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genut...

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