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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 16 | Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug aus einer Dachreparatur wegen der Installation einer Photovoltaikanlage

Wird aufgrund der unsachgemäßen Montage einer unternehmerisch genutzten Photovoltaikanlage das Dach eines eigenen Wohnzwecken dienenden Hauses beschädigt, steht dem Unternehmer für die Reparaturarbeiten der Vorsteuerabzug zu. Die weitere auch eigenen Wohnzwecken dienende Nutzung des Hausdachs ist nach einem erfreulichen Urteil des Bundesfinanzhofs für den Vorsteuerabzug jedenfalls dann nicht maßgeblich, wenn im Privatvermögen kein verbrauchsfähiger Vorteil verschafft wird.

Auch zur Umsatzsteuer haben wir interessante Urteile ausgewählt. So hat der Bundesfinanzhof entschieden: Maßgebend für den Vorsteuerabzug ist nicht nur die Verwendung der vom Steuerpflichtigen bezogenen Eingangsleistung, sondern auch der ausschließliche Entstehungsgrund des Eingangsumsatzes. – Was damit gemeint ist, wird klar, wenn wir uns den Sachverhalt ansehen.

Ein Unternehmer hatte auf dem Dach seines privaten Wohnhauses eine unternehmerisch genutzte Photovoltaikanlage installiert. Die Anlage ordnete er vollständig seinem Unternehmen zu und lieferte den Strom umsatzsteuerpflichtig an den Netzbetreiber. – Das kommt in der Praxis ja keineswegs selten vor. – Aufgrund der unsachgemäß...

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