Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Veranlagungszeitraumbezogene Betrachtungsweise bei der Anrechnung ausländischer Quellensteuer
Die Anrechnung ausländischer Quellensteuern nach § 34c EStG spielt für international tätige Unternehmen eine wichtige Rolle. Dabei ist die Anrechnung der Höhe nach begrenzt. Die Höhe der anzurechnenden ausländischen Quellensteuer hängt u. a. maßgeblich davon ab, in welcher Höhe die ausländischen Einkünfte durch wirtschaftlich im Zusammenhang stehende Aufwendungen gemindert werden. Die Finanzverwaltung ist dabei bestrebt, den ausländischen Einnahmen möglichst viele Aufwendungen zuzurechnen, da dies die Höhe der anrechenbaren ausländischen Steuern im Rahmen des Anrechnungshöchstbetrags mindert. Mit hat der BFH Stellung zum wirtschaftlichen Zusammenhang von Aufwendungen und ausländischen Einnahmen genommen (, NWB GAAAJ-32012). Nach Auffassung des BFH ist dabei ein spezifisch zweckgerichteter Veranlassungsbezug von Aufwendungen mit Einnahmen erforderlich, der den Abzug von Aufwendungen in sachlicher und zeitlicher Hinsicht zugunsten der Stpfl. begrenzt.
Einordnung
Erzielen deutsche Stpfl. z. B. Lizenzeinkünfte im Ausland, werden für diese Einkünfte oft Quellensteuern einbehalten. Da unbeschränkt Stpfl. in Deutschl...