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Die Haftungsbegrenzung einer GmbH (& Co. KG) – nur eine Illusion?
Für viele Existenzgründer oder Unternehmensnachfolger ist es ein logischer Schritt, für die unternehmerische und risikobehaftete Tätigkeit eine haftungsbeschränkte Rechtsform zu wählen. Das sind typischerweise eine GmbH oder eine GmbH & Co. KG. Oftmals hört an dieser Stelle aber die Überlegung zur Haftung auf und es wird nicht darüber nachgedacht, mit welchen Pflichten ein solches Privileg einhergeht. Ebenso wenig ist vielen Geschäftsführern solcher Gesellschaften nicht bewusst, dass diese als Organ der Gesellschaft für die Erfüllung dieser Pflichten verantwortlich sind und ansonsten ihrerseits mit dem Privatvermögen einstehen müssen. An vielen Stellen wird eine Brücke zwischen der Haftung und der operativen Geschäftsführung geschlagen, sollte diese nicht „optimal“ ablaufen. Dieser Beitrag stellt einige der wesentlichen Pflichten und die damit verbundenen Risiken für die Geschäftsführer dar.
Kernaussagen
Die einmalige Zahlung des Stammkapitals bei einer haftungsbeschränkten Gesellschaftsform führt auf keinen Fall zu einer vollen Haftungsbefreiung, vor allem, falls die Gesellschafter auch die Geschäftsführung übernehmen.
Die Aufgabe des Geschäf...