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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 37 SF 55/21 EK AS

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein während der Anhängigkeit eines Hauptsacheverfahrens eingeleitetes Prozesskostenhilfe-Verfahren ist entschädigungsrechtlich nur während der Dauer des Hauptsacheverfahrens als dessen Annex anzusehen. Von dem Moment an, in dem es das erledigte Hauptsacheverfahren überdauert, sind bis zu seinem Abschluss Inaktivitätszeiten wie bei jedem anderen Verfahren zu berücksichtigen, wobei allerdings eine gleichzeitige Entschädigung von Hauptsache- und Prozesskostenhilfe-Verfahren nach der Zielsetzung des § 198 GVG zu vermeiden ist.

2. Die Verbindung von Verfahren nach § 113 SGG führt nicht dazu, dass die einzelnen Verfahren ihre Eigenständigkeit verlieren und entschädigungsrechtlich (nur noch) als Einheit zu betrachten sind (Bestätigung des Senatsurteils vom – L 37 SF 6/16 EK AS – Rn. 41 f., juris).

Fundstelle(n):
ZAAAJ-40042

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 22.09.2022 - L 37 SF 55/21 EK AS

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