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LSG Bayern Urteil v. - L 12 SF 113/19

Leitsatz

Leitsatz:

1. Im Beschwerdeverfahren nach § 4 JVEG gilt das Verbot der reformatio in peius.

2. Der für die Vergütung maßgebende Zeitaufwand für tabellarische Darstellungen zur Beurteilung und Beantwortung von Beweisfragen (etwa Module zur Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit) richtet sich grundsätzlich nach den Angaben des Sachverständigen. Nur bei belastbaren Anhaltspunkten für einen objektiv nicht notwendigen Zeitaufwand kann Anlass für eine Plausibilitätsprüfung bestehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
YAAAJ-40012

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Bayern, Urteil v. 11.01.2021 - L 12 SF 113/19

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