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LAG Nürnberg Urteil v. - 7 Sa 168/22

Gesetze: AGG § 3 Abs. 1; AGG § 6 Abs. 1; AGG § 7; AGG § 15 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechtes liegt vor, wenn einem männlichen Bewerber um eine Stelle abgesagt wird mit der Begründung, "unsere sehr kleinen, filigranen Teile sind eher etwas für flinke Frauenhände".

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 691 Nr. 12
NJW 2023 S. 9 Nr. 18
YAAAJ-39981

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LAG Nürnberg, Urteil v. 13.12.2022 - 7 Sa 168/22

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