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Bilanzierung | Beibehaltungswahlrecht nach BilMoG bei Rückstellungen
Der BFH hält an seiner Rechtsprechung fest, nach der der handelsbilanzielle Rückstellungswert die Obergrenze für den steuerlichen Rückstellungswert darstellt. Allerdings fällt der handelsbilanzielle Wert höher aus – und damit auch der steuerbilanzielle Wert –, wenn sich der Steuerpflichtige nach Einführung des BilMoG für das Beibehaltungswahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB in der Handelsbilanz entschieden hat.
Der [i]Klägerin behielt bisherigen Wert der Rückstellung beiStreit betraf eine Bilanzierung zum , d. h. nach Einführung des BilMoG. Die Klägerin hatte Deponien betrieben und für ihre Nachsorgeverpflichtungen nach §§ 36 ff. des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in den Vorjahren Nachsorgerückstellungen gebildet. Die Klägerin setzt in ihrer Handelsbilanz zum einen Wert von 11.383.216,81 € an. Dabei machte sie vo...