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Hotellerie: Zusatzgebühren müssen angekündigt werden
Immer mehr Hotels und Unterkünfte erheben zusätzliche Gebühren, meist für Strom- oder Heizkosten. Die Zuschläge sind rechtlich nicht zu beanstanden, solange man rechtzeitig vor dem Begleichen der Rechnung, etwa bei der Buchung, davon erfährt. Passiert das nicht, müssen die Zusatzgebühren nicht bezahlt werden.
Berechnungsprogramme „Kalkulation für Gastronomiebetriebe“, NWB YAAAF-86850, und „Kalkulation für Hotelbetriebe“, NWB NAAAG-43652.