Online-Nachricht - Freitag, 12.05.2023

Kryptowerte | EU-Parlament verabschiedet Rechtsrahmen für Kryptowerte (DStV)

Das EU-Parlament hat die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) verabschiedet. Der DStV begrüßt, dass damit ein europäischer Rechtsrahmen geschaffen wird, der weitere Innovationen auf einer sicheren und soliden Grundlage ermöglicht.

Hintergrund: Im November vergangenen Jahres war mit FTX die einst drittgrößte Kryptobörse der Welt eingebrochen. Die Insolvenz von FTX verdeutlichte die Risiken eines nicht regulierten Kryptomarktes. Um solche Skandale in Zukunft zu vermeiden, hat das EU-Parlament mit MiCA nun gemeinsame Regeln für Kryptodienstleister in Europa verabschiedet.

In Zukunft benötigen Anbieter von Kryptodienstleistungen eine Zulassung, um in Europa ihren Geschäften nachgehen zu können. Diese Zulassung ist von den nationalen Finanzaufsichtsbehörden innerhalb von drei Monaten nach der Beantragung auszustellen. Hat ein Unternehmen die Lizenz eines EU-Mitgliedsstaates erhalten, so darf es im gesamten EU-Raum aktiv sein. Um Geldwäscherisiken entgegenzuwirken, soll die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ein öffentliches Register für nicht konforme Anbieter von Kryptodienstleistungen einrichten, die ohne Genehmigung in der EU tätig sind.

MiCA verpflichtet Kryptodienstleister zudem, ein sog. „Whitepaper“ mit detaillierten Informationen zum Emittenten und zum ausgegebenen Kryptowert zu veröffentlichen. Das Whitepaper muss auf der Website des entsprechenden Anbieters veröffentlicht werden und muss so lange dort verfügbar sein, wie der jeweilige Kryptowert Kunden angeboten wird. Zudem soll es auch Informationen über den Energieverbrauch der ausgegebenen Assets enthalten. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) sollen gemeinsam in den nächsten 12 Monaten Entwürfe technischer Regulierungsstandards für Nachhaltigkeitsindikatoren ausarbeiten und diese an die EU-Kommission übermitteln. Zuvor war in Brüssel darüber debattiert worden, ob energieintensive Kryptowährungen in der EU verboten werden sollten.

Hierzu führt der DStV weiter aus:

  • Der DStV begrüßt, dass MiCA einen umfassenden Rechtsrahmen für den europäischen Kryptomarkt schafft. Für den Berufsstand ist ein eindeutiger Rechtsrahmen hilfreich, um Mandanten, die auf dem Kryptomarkt aktiv sind, qualifiziert beraten zu können. Durch die Einführung der Meldepflicht werden die Mitgliedstaaten zudem Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung besser aufdecken und bekämpfen können.

  • Die „Digital Working Group“ der European Federation of Accountants and Auditors for SMEs (EFAA) befasste sich auf ihrer letzten Sitzung mit den Auswirkungen von MiCA auf kleine und mittlere Kanzleien sowie auf KMU. Dabei diskutierte die Gruppe darüber, wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ihre Mandanten, die auf dem Kryptomarkt investieren, bestmöglich beraten können und welche Chancen und Risiken sich daraus für den Berufsstand ergeben. In diesem Zusammenhang wurde auch darüber debattiert, wie es kleinen und mittleren Kanzleien (SMPs) in Zukunft gelingen kann, junge Talente zu rekrutieren, die insbesondere KMU zum Thema Kryptowährungen beraten können.

Hinweis:

Nach der Verabschiedung durch das Plenum des EU-Parlaments muss die Verordnung nun noch vom EU-Rat gebilligt werden, bevor sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird und 20 Tage später in Kraft tritt. Bereits im Juni des vergangenen Jahres wurde im interinstitutionellen Trilog eine vorläufige Einigung über MiCA erzielt.

Quelle: DStV online, Meldung v. (RD)

Fundstelle(n):
NWB FAAAJ-39730