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Keine Drittanfechtung des Feststellungsbescheids nach § 27 Abs. 2 KStG bei „vergessenem“ Zugang zum steuerlichen Einlagekonto
Bei einer versehentlich nicht als Zugang zum steuerlichen Einlagekonto erfassten Einlage ist der Gesellschafter nach dem , NWB MAAAJ-35189, nicht befugt, den gegen die Kapitalgesellschaft ergangenen Feststellungsbescheid gem. § 27 Abs. 2 KStG anzufechten. Mit dem vorstehenden Urteil hat der BFH entschieden, dass dem Gesellschafter in den Fällen der „vergessenen“ Einlage kein Drittanfechtungsrecht zusteht und somit in der Praxis eine Rechtsschutzmöglichkeit versagt, gegen einen bereits bestandskräftigen Feststellungsbescheid vorzugehen. Mit der Entscheidung des BFH und den praktischen Auswirkungen beschäftigt sich der Beitrag.
Urteilssachverhalt
Der dem zugrunde liegende Sachverhalt stellt sich als nahezu typischer Fall eines „vergessenen“ Zugangs zum steuerlichen Einlagekonto dar. Eine inländische GmbH (X-GmbH) hatte von ihrer ausländischen Gesellschafterin (einer AG dänischen Rechts) im Jahre 2007 eine Einzahlung in die Kapitalrücklage i. H. von ca. 800.000 € erhalten. In der Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos zum gem. § 27 Abs. 2 KStG wurde der Zugang zum steuerlichen Einlage...