Wolfgang Bolk, Hans Nieskens, Ralf Walkenhorst

Fallsammlung Umsatzsteuer

25. Aufl. 2023

ISBN der Online-Version: 978-3-482-02912-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-67635-2

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Fallsammlung Umsatzsteuer (25. Auflage)

Kapitel 6: Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis

Hat der Unternehmer in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung einen höheren Steuerbetrag, als er nach dem UStG für den Umsatz schuldet, gesondert ausgewiesen (unrichtiger Steuerausweis), schuldet er auch den Mehrbetrag (§ 14c Abs. 1 Satz 1 UStG).

§ 14c Abs. 1 Satz 1 UStG erfasst Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis

  • für steuerpflichtige Leistungen, wenn eine höhere als die dafür geschuldete Steuer ausgewiesen wurde;

  • für steuerpflichtige Leistungen in den Fällen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers;

  • für steuerfreie Leistungen;

  • für nicht steuerbare Leistungen;

  • für Geschäftsveräußerungen i. S. des § 1 Abs. 1a UStG und

  • für nicht versteuerte steuerpflichtige Leistungen, wenn die Steuer für die Leistung aufgrund des Ablaufs der Festsetzungsfrist nicht mehr erhoben werden kann.

§ 14c Abs. 1 Satz 2 UStG lässt eine Berichtigung des unrichtigen Steuerausweises unter entsprechender Anwendung des § 17 Abs. 1 UStG zu. Besondere Anforderungen bestehen allerdings in den Fällen der Geschäftsveräußerung im Ganzen und der Rückgängigmachung des Verzichts auf die Steuerbefreiung gem. § 9 UStG. Insoweit sind die Regelungen des § 14c Abs. 2 Satz 3–5 UStG zu beachten.

Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis de...

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