BVerfG Urteil v. - 1 BvR 171/89 BStBl 1990 II S. 103
- Erbschaftsteuer bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft -
Steuersatz von 62 v. H. nicht verfassungswidrig - Heranführung der
Einheitswerte an die Verkehrswerte als Ziel einer Neubewertung
Leitsatz
1. Es verstößt nicht gegen
Art. 3 Abs. 1 GG,
daß die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bei der
Einteilung der Steuerklassen und der Höhe des Steuersatzes im
Erbschaftsteuerrecht nicht den Ehegatten gleichgestellt werden.
2. Ein Steuersatz von 62 v.H. bei
der Erbschaftsteuer verletzt nicht
Art. 14 Abs. 1 GG.
3. Wertverzerrungen, die sich daraus
ergeben, daß für die Festsetzung der Erbschaftsteuer beim
Grundbesitz der Einheitswert und bei Wertpapiervermögen etwa der Kurswert
bestimmend sind, können zu keiner Herabsetzung der Erbschaftsteuer
führen; denn eine Neubewertung des Grundbesitzes könnte nur mit dem
Ziel erfolgen, die Einheitswerte (näher) an die Verkehrswerte
heranzuführen.
4. Die Verfassungsbeschwerde wird
nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie teils unzulässig ist, teils
keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
(Leitsatz vom BMF
gebildet)
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 103 NAAAA-93038
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