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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 258/2001

Gesetze: ErbStG § 15 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1

Besteuerung einer freigebigen Zuwendung zwischen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern

Leitsatz

Die Zuordnung nach § 15 Abs. 1 ErbStG der Partner einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft zur Steuerklasse III ist nicht verfassungswidrig, insbesondere liegt darin kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZAAAB-11810

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 14.03.2002 - IV 258/2001

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