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LSG Bayern Urteil v. - L 4 P 56/21

Leitsatz

Leitsatz:

1. Hält sich der Versicherte in einer Einrichtung auf, bei der es sich um eine Räumlichkeit im Sinne des § 71 Abs. 4 SGB XI handelt, scheidet eine häusliche Pflege aus.

2. Zum Vorliegen einer Räumlichkeit nach § 71 Abs. 4 Nr. 3 a-c SGB XI.

3. Etwas anderes ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung des § 43 a SGB XI bei Versicherten, die aufgrund vorhandenen eigenen Vermögens oder Einkommens über der Freigrenze für die Kosten der Leistungen der Eingliederungshilfe selbst aufkommen (Selbstzahler).

4. Zum Anspruch auf die Pauschale nach § 43 a S. 3 SGB XI.

5. Darin liegt kein Verstoß gegen verfassungsmäßige Recht des Versicherten.

Fundstelle(n):
KAAAJ-39429

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LSG Bayern, Urteil v. 22.09.2022 - L 4 P 56/21

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