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BFH Urteil v. - IV R 125/89 BStBl 1990 II S. 1028

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1BGB § 2221

Übersteigt eine vom Erblasser als Testamentsvollstreckerhonorar bezeichnete Vergütung einen angemessenen Betrag, so liegen i. d. R. auch insoweit Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit vor

Leitsatz

Es besteht eine Vermutung dafür, daß eine vom Erblasser als Testamentsvollstreckerhonorar bezeichnete Vergütung den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit auch insoweit zuzurechnen ist, als sie einen angemessenen Betrag übersteigt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 1028
BFH/NV 1990 S. 90 Nr. 12
DAAAA-93037

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 06.09.1990 - IV R 125/89

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