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Währungseffekte bei intercompany-Finanzierungsvorgängen
Die Ausgestaltung der Bereitstellung von Mitteln in Fremdwährung innerhalb einer Unternehmensgruppe hat unterschiedliche bilanzielle Konsequenzen. Von zentraler Bedeutung ist hier, wie der aus dem Mitteltransfer resultierende Bilanzposten, der einer Währungsumrechnung unterliegt, zu klassifizieren ist. So hat eine durch das Mutterunternehmen beim Tochterunternehmen vorgenommene Kapitalerhöhung währungsumrechnungstechnisch andere Konsequenzen als ein durch das Mutterunternehmen gewährtes intercompany-Darlehen.
Auf Ebene des Mutterunternehmens stellen sich die Sachverhalte wie folgt dar: Hier gilt es, einzelne Fremdwährungstransaktionen umzurechnen. Eine Kapitalerhöhung, die letztlich eine Aufstockung der Beteiligung am Tochterunternehmen nach sich zieht, und auch Anteile und Beteiligungen als nicht monetäre Posten zu klassifizieren sind, ist währungsumrechnungstechnisch grundsätzlich ergebnisneutral. Hingegen ergeben sich bei der Ausreichung eines intercompany-Darlehens Ergebniseffekte, da die zugrunde liegende Forderung als monetäre Posten einzustufen ist und sofern diese zum Stichtag in Fremdwährung besteht, mit dem Stichtagskurs am Bilan...