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Währungseffekte bei intercompany-Finanzierungsvorgängen
Die Umrechnung von Fremdwährungstransaktionen oder von in Fremdwährung aufgestellten Abschlüssen gehört in internationalen Konzern zum „Tagesgeschäft“. Die hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen, die i. d. R. gerade nicht der eigentlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens zuzurechnen sind, können das Ergebnis dennoch – z. T. in erheblichem Umfang – beeinflussen. So besteht zum einen die Möglichkeit, diese Effekte nachträglich zu eliminieren und dadurch ein, um Währungseffekte bereinigtes Ergebnis zu präsentieren. Zum anderen können Unternehmen versuchen und bestrebt sein, die Auswirkungen von Währungseffekten gänzlich zu vermeiden. Mögliche Anwendungsfälle hierzu können sich bei innerhalb einer Unternehmensgruppe vorgenommenen, internen Finanzierungsvorgängen ergeben. Eine Möglichkeit, Währungserfolge zu vermeiden, besteht darin, konzerninterne Forderungen beziehungsweise Verbindlichkeiten als Teil eines Nettoinvestments in die ausländische Einheit, d. h. als Quasi-Eigenkapital, zu qualifizieren.
Zülch, Währungsumrechnung im Jahresabschluss und Konzernabschluss (HGB, IFRS), infoCenter NWB IAAAC-32093
Ausgestaltung der konzerninternen Ber...