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BFH Urteil v. - VI R 22/89 BStBl 1990 II S. 1002

Gesetze: EStG § 40a Abs. 2

Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG a. F. (§ 40a Abs. 3 EStG 1990) ist nicht zulässig, wenn der Betrieb gewerbliche Einkünfte erzielt

Leitsatz

Die Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG (§ 40a Abs. 3 EStG 1990) ist nicht zulässig, wenn der Betrieb kraft Tätigkeit aus dem Kreis der Land- und Forstwirtschaft i.S. des § 13 Abs. 1 Nrn. 1-4 EStG ausgeschieden ist und gewerbliche Einkünfte erzielt. Etwas anderes gilt auch nicht für Neben- oder Teilbetriebe, die für sich allein die Merkmale eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes erfüllen würden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 1002
GAAAA-93023

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BFH, Urteil v. 03.08.1990 - VI R 22/89

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