Die Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG (§ 40a Abs. 3 EStG 1990) ist nicht zulässig, wenn der Betrieb kraft Tätigkeit aus dem Kreis der Land- und Forstwirtschaft i.S. des § 13 Abs. 1 Nrn. 1-4 EStG ausgeschieden ist und gewerbliche Einkünfte erzielt. Etwas anderes gilt auch nicht für Neben- oder Teilbetriebe, die für sich allein die Merkmale eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes erfüllen würden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 1002 GAAAA-93023
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