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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 12 K 2861/19

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 3 Nr. 55a, FamFG § 225, FamFG § 226, VersAusglG § 10 Abs. 1

Einkommensteuerrechtliche Würdigung eines notariell erklärten Verzichts auf einen internen Versorgungsausgleich

Leitsatz

1. Der gesamte Bereich der betrieblichen Altersversorgung sowie der privaten Rentenversicherung unterliegt nicht dem Abänderungsverfahren nach §§ 225, 226 FamFG.

2. Es liegt kein Zufluss von Einnahmen vor, wenn im Rahmen einer notariellen Scheidungsfolgevereinbarung die zuvor – rechtskräftig – erfolgte interne Teilung einer Pensionsanwartschaft gemäß § 10 Abs. 1 VersAusglG auf vertraglicher Ebene rückgängig gemacht wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ErbStB 2023 S. 208 Nr. 7
ZAAAJ-39275

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 05.05.2022 - 12 K 2861/19

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