USt direkt digital Nr. 9 vom Seite 1

Energielieferungen - freiwillige und unfreiwillige

RA Ruth Sterzinger | Redaktion Umsatzsteuer direkt digital | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Letzte Woche haben wir uns ja schon mit den Erneuerbaren Energien befasst - diesmal stellt Ralf Walkenhorst ab eine interessante EuGH-Entscheidung zur unbeabsichtigten Lieferung von Elektrizität vor: Es handelte sich um einen Streitfall aus dem belgischen Recht. Eine Privatperson hatte unberechtigt über zwei Jahre lang Strom verbraucht. Als die juristische Person, die das Elektrizitätsnetz betrieb, das feststellte, stellte sie im Nachhinein eine Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis aus. Der EuGH entschied in diesem Fall, dass auch dann eine Lieferung gegen Entgelt vorliegt, wenn eine unrechtmäßige Entnahme der Elektrizität vorlag. Im deutschen Recht setzt die Verschaffung der Verfügungsmacht einen Leistungswillen voraus. Es bleibt daher abzuwarten, wie die deutsche Finanzverwaltung auf das Urteil reagieren wird.

Auch die BFH-Entscheidung, die Prof. Peter Mann vorstellt, bleibt beim Thema: Beim Betrieb eines Blockheizkraftwerkes müssen bei der privaten Nutzung der Wärme die Selbstkosten ermittelt werden. Dabei müssen die Selbstkosten nach der sog. energetischen Aufteilungsmethode aufgeteilt werden, nämlich im Verhältnis der erzeugten Mengen an elektrischer und thermischer Energie.

Schon bevor die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes also Rechtskraft erlangt, befassen sich die Gerichte zunehmend mit diesem Thema. Das wird in Zukunft sicher nicht weniger!

Mit besten Grüßen,

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
USt direkt digital 9 / 2023 Seite 1
KAAAJ-39267