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VGH Hessen Beschluss v. - 9 B 954/22

Gesetze: BImSchG § 20 Abs 2, BImSchG § 5 Abs 1 Nr 3, BImSchG § 4 Abs 1, BImSchV § 1, InsO § 55 Abs 1 Nr 1, VwGO § 80 Abs 5 S 1, VwGO § 146 Abs 4

Immissionsschutzrechtliche Betreiberhaftung des Insolvenzverwalters

Leitsatz

Führt ein Insolvenzverwalter eine immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlage der Gemeinschuldnerin zusammen mit einem als solchen genehmigungsbedürftigen Lager produktionsbedingter - vor Insolvenzeröffnung angefallener - Abfälle fort, kann er als Betreiber der Gesamtanlage Adressat einer auf § 20 Abs. 2 BImSchG gestützten Anordnung zur Beseitigung der Abfälle sein.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:VGHHE:2023:0112.9B954.22.00

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2023 S. 1359
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2023 S. 1359
ZIP 2023 S. 488 Nr. 9
VAAAJ-39178

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VGH Hessen, Beschluss v. 12.01.2023 - 9 B 954/22

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