Immissionsschutzrechtliche Betreiberhaftung des Insolvenzverwalters
Leitsatz
Führt ein Insolvenzverwalter eine immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlage der Gemeinschuldnerin zusammen mit einem als solchen genehmigungsbedürftigen Lager produktionsbedingter - vor Insolvenzeröffnung angefallener - Abfälle fort, kann er als Betreiber der Gesamtanlage Adressat einer auf § 20 Abs. 2 BImSchG gestützten Anordnung zur Beseitigung der Abfälle sein.
ECLI Nummer: ECLI:DE:VGHHE:2023:0112.9B954.22.00
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 19/2023 S. 1359 NWB-Eilnachricht Nr. 19/2023 S. 1359 ZIP 2023 S. 488 Nr. 9 VAAAJ-39178
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