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BFH | Nichtberücksichtigung finaler ausländischer Betriebsstättenverluste
Der Erste Senat des BFH hatte mit Beschluss das Revisionsverfahren I R 32/18 v. , NWB RAAAH-61579 ausgesetzt und dem EuGH Vorabentscheidungsfragen im Hinblick auf die Auswirkungen der unionsrechtlichen Niederlassungsfreiheit gem. Art. 49 AEUV auf die Berücksichtigung ausländischer Verluste in der nationalen Ertragsbesteuerung vorgelegt. Gegenstand des Verfahrens waren Verluste einer Betriebsstätte in Großbritannien einer deutschen Wertpapierhandelsbank in der Rechtsform einer AG (Revisionsbeklagte). Die Revisionsbeklagte eröffnete die Betriebsstätte im Jahr 2004, schloss diese aber im Jahr 2007 wieder, da diese nur Verluste erzielte. Infolge der Schließung betrachtete sie die Verluste als „final“ und berücksichtigte diese in den Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen für das Jahr 2007. Das Finanzam...