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SV-Status | Tätigkeit eines Consultants in einem Finanzdienstleistungsunternehmen
Von einer Stellung in einem Gleichordnungsverhältnis kann nicht ausgegangen werden, wenn der dem Auftraggeber gegenüberstehende Consultant erst noch von diesem ausgebildet werden muss, um als Handelsvertreter tatsächlich mit Erfolg auftreten zu können.
Für die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit als Consultant ist maßgeblich, ob die dem Consultant vertraglich zugesicherte Entscheidungsfreiheit hinsichtlich Ort und Zeit seiner Tätigkeit mit den übrigen Bestimmungen des Vertrags und der tatsächlichen Ausübung seiner Tätigkeit in Einklang steht und ihm eine unternehmerische Freiheit bei der Ausgestaltung seiner Tätigkeit und der Bestimmung seiner Arbeitszeit garantiert. Dies verneint das Gericht im vorliegenden Fall. Für den s...