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Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze
I. Vorbemerkungen
Im Koalitionsvertrag haben sich die die Bundesregierung tragenden Parteien auf die Einführung eines bundesweiten einheitlichen Meldesystems zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verständigt. Das BMF erwägt, dem Gesetzgeber als ersten Schritt hin zu der späteren Einführung eines entsprechenden transaktionsbezogenen Meldesystems die obligatorische Verwendung von elektronischen Rechnungen ( e-Rechnungen) für inländische B2B-Umsätze vorzuschlagen. S. 392
Um bei dieser Rechtsänderung die Belange der Wirtschaft und der steuerberatenden Berufe ausreichend einbeziehen zu können, hat das BMF den Verbänden einen Diskussionsentwurf zur Stellungnahme zugesandt.