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BVerfG: Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren mit dem Grundgesetz teilweise unvereinbar
Das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren ist vor über 20 Jahren dem Halbeinkünfteverfahren gewichen. Die Übergangsregelung in § 36 KStG war bereits von Beginn an vielfältigen verfassungsrechtlichen Einwendungen ausgesetzt. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Vernichtung von Körperschaftsteuerguthaben im Rahmen der Umgliederung des verwendbaren Eigenkapitals. Nachdem das , NWB AAAAD-38594) die geltend gemachten Bedenken geteilt und die Umgliederung für (teilweise) verfassungswidrig erklärt hat, erfolgte eine Änderung des § 36 KStG durch das JStG 2010. Mit zwei Entscheidungen hat das BVerfG (Beschlüsse v. - 2 BvR 1424/15, NWB EAAAJ-32095, und v. - 2 BvL 29/14, NWB NAAAJ-33213) diese Neuregelung nun abermals für (teilweise) verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber bleibt bis zum Zeit, die Vorschrift des § 36 KStG rückwirkend nachzubessern.
I. Hintergrund
Von 1977 bis Ende 2000 wurde das Einkommen von Körperschaften
nach dem körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren besteuert. Es sah auf
der Ebene der Körperschaft unterschiedliche Steuersätze vor: Der von der
Körperschaft einbehaltene und nicht ausgeschüttete Gewinn wurde ...
BGBl 2010 I S. 1768