Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung bei Zins-Währungsswaps
(1) Ob infolge eines nach Abschluss eines Darlehensvertrags vereinbarten Zins-Währungsswaps von einem Fremdwährungsdarlehen auszugehen ist, richtet sich bei steuerrechtlicher Beurteilung nicht nach einem hypothetischen, sondern nach dem tatsächlich verwirklichten Sachverhalt. (2) Eine gegenläufige Erfolgskorrelation von Grund- und Sicherungsgeschäft ist nicht gegeben, wenn das Risiko der variablen Verzinsung eines Darlehens infolge der Vereinbarung eines Zins-Währungsswaps nicht nur durch ein anderes Risiko (Währung) ersetzt, sondern auch das ursprüngliche Grundgeschäft faktisch mit Risiken ähnlich denen eines Fremdwährungsdarlehens belastet und damit zusätzlichen Risiken ausgesetzt wird (Bezug: § 15 Abs. 4 Sätze 3 und 4, § 10d Abs. 4 EStG).
Nach § 15 Abs. 4 Satz 4 Alt...