Online-Nachricht - Donnerstag, 27.04.2023

Gesetzgebung | Gesetzentwurf des Bundesrates zu Commercial Courts abgelehnt (hib)

Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Einführung sog. Commercial Courts (BT-Drucks. 20/1549) abgelehnt. Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drucks. 20/4334) zu dem Thema.

Ebenfalls keinen Erfolg hatten Änderungsanträge von CDU/CSU und AfD zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates. Vertreter der Koalitionsfraktionen verwiesen darauf, dass das Bundesjustizministerium am Vortag einen Referentenentwurf zu dem Thema veröffentlicht hatte (siehe hierzu unsere Online-Nachricht v. 26.4.2023).

Hintergrund: Mit dem Gesetzentwurf zielt die Länderkammer darauf ab, die staatliche Ziviljustiz im Bereich des Wirtschaftsrechts - und mittelbar auch allgemein - nachhaltig zu stärken. Den Ländern solle unter anderem die Möglichkeit eröffnet werden, an einem Oberlandesgericht einen oder mehrere Senate einzurichten, vor denen Handelsverfahren mit internationalem Bezug und einem Streitwert von mehr als zwei Millionen Euro - bei entsprechender ausdrücklicher Gerichtsstandsvereinbarung - auch erstinstanzlich geführt werden können (Commercial Court).

Der Antrag der Unionsfraktion zielt in dieselbe Richtung. Die darin geforderten Commercial Courts sollen demnach für Handelssachen mit internationalem Bezug ab einem Streitwert von über zwei Millionen Euro zuständig sein. Dabei soll es die Möglichkeit geben, „das gesamte Verfahren einschließlich Verhandlung, Schriftsätze und Urteil in englischer Sprache zu führen“. Für internationale Handelssachen, die nicht in die Zuständigkeit der vorgeschlagenen Commercial Courts fallen, sollen nach Willen der Union ferner spezialisierte Kammern an den Landgerichten entstehen.

Quelle: hib, heute im bundestag Nr. 300/2023 (RD)

Fundstelle(n):
NWB FAAAJ-38625