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Bilanzierung eigener Geschäftsanteile bei einer GmbH-Nachfolgegestaltung
Der Erwerb eigener Geschäftsanteile bildet bei mittelständischen GmbH eine Möglichkeit im Rahmen der Planung der Unternehmensübergabe. Sofern die künftige Gesellschafterstruktur noch nicht geregelt ist, das Unternehmen aber überwiegend mit den Alt-Gesellschaftern fortgeführt werden soll, bietet sich der temporäre Erwerb eigener Geschäftsanteile durch die GmbH an. Die Anteile können dann zu einem späteren Zeitpunkt an einen Neu-Gesellschafter veräußert oder eingezogen werden. Die wesentlichen bilanziellen Aspekte eines Beispielsfalls, in dem eine GmbH temporär eigene Anteile erwirbt, werden im folgenden Buchführungs-Seminar erläutert.
I. Bilanzierung in der Handelsbilanz beim Anteilserwerb
Hinsichtlich der Bilanzierung des Erwerbs eigener Geschäftsanteile ist eine Differenzierung des Kaufpreises der Anteile erforderlich in
deren Nennbetrag (bzw. rechnerischen Wert) und
den über den Nennbetrag (bzw. rechnerischen Wert) hinausgehenden Betrag.
Generell ist zu berücksichtigen, dass der Erwerb eigener Geschäftsanteile nicht als Anschaffungsvorgang im eigentlichen Sinne bilanziert wird, die Bilanzierungsvorschrift des § 272 Abs. 1a, 1b HGB vielmehr implizit ein Akt...