USt direkt digital Nr. 8 vom Seite 1

Erneuerbare Energien überall...

RA Ruth Sterzinger | Redaktion Umsatzsteuer direkt digital | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Die Bundesregierung will den Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Heizen einleiten und damit den Klimaschutz und die Energieunabhängigkeit in Deutschland voranbringen. Dafür hat das Bundeskabinett die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am beschlossen. Es folgt jetzt das parlamentarische Verfahren im Bundestag und Bundesrat. Ab 2024 muss beim Einbau neuer Heizungen konsequent auf Erneuerbare Energie gesetzt werden. Das heißt konkret, dass ab dem möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss, das ist so zu lesen auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz .

Die Erneuerbaren Energien beschäftigen aber nicht nur das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (und alle Verbraucher*innen), sondern auch die Gerichte: Der EuGH musste nach einer Vorlagefrage eines polnischen Gerichts entscheiden, ob es sich bei der komplexen Leistung hinsichtlich des Aufladens von Elektrofahrzeugen um eine Lieferung von Elektrizität oder um eine sonstige Leistung handelt. Lesen Sie die ganze Entscheidungsbesprechung von Ralf Walkenhorst ab S. 18.

Auch der deutsche BFH befasste sich mit erneuerbaren Energien: Er legte dem EuGH eine Vorlagefrage vor, in der es um die Besteuerung der Wärmeabgabe aus einer Biogas-Anlage geht. Die unentgeltliche Abgabe der mit der Anlage erzeugten Wärme behandelte der BFH dabei in früheren Entscheidungen stets als steuerpflichtige unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 1b UStG. Ob das auch gilt, wenn die unentgeltliche Wertabgabe in Form von Wärme in den unternehmerischen Bereich eines anderen Steuerpflichtigen erfolgt, erscheint dem BFH zweifelhaft, weshalb er dem EuGH unter anderem diese Frage vorgelegt hat. Sie finden den Beschluss, besprochen von Dr. Axel Leonard ab S. 4.

Mit besten Grüßen,

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
USt direkt digital 8 / 2023 Seite 1
NWB KAAAJ-38470