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BFH Urteil v. - IX R 111/84 BStBl 1989 II S. 706

Gesetze: EStG 1981 § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1EStG 1981 § 12 Nr. 1 Satz 2BGB § 1363BGB § 1373BGB § 1377BGB § 1379

Schuldzinsen für ein Darlehen zur Tilgung einer Zugewinnausgleichsschuld als Werbungskosten

Leitsatz

Schuldzinsen für ein zum Zwecke des Zugewinnausgleichs aufgenommenes Darlehen sind insoweit als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, als der Wert eines der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienenden Grundstücks Bemessungsgrundlage für den Zugewinn war.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 706
BFH/NV 1989 S. 14 Nr. 4
WAAAA-92935

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BFH, Urteil v. 24.01.1989 - IX R 111/84

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