Online-Nachricht - Freitag, 21.04.2023

Europa | Neue Regeln zur Rückverfolgung von Kryptowertetransfers in der EU (Parlament)

Das EU-Parlament hat die ersten EU-Vorschriften zur Rückverfolgung von Kryptowertetransfers, zur Verhinderung von Geldwäsche sowie gemeinsame Regeln für Aufsicht und Kundenschutz gebilligt.

Hierzu wird ausgeführt:

  • Der Text, auf den sich die Verhandlungsführer des Parlaments und des Rates im Juni 2022 vorläufig geeinigt hatten, soll sicherstellen, dass Transfers von Kryptowerten, wie jede andere Finanztransaktion auch, stets zurückverfolgt und verdächtige Transaktionen blockiert werden können. Die sog. „Travel Rule“ (Reiseregel), die es im traditionellen Finanzwesen bereits gibt, wird in Zukunft auch für Überweisungen von Kryptowerten gelten. Diese Regel verlangt von Zahlungsdienstleistern, die Übermittlung von Angaben zum Zahler und zum Zahlungsempfänger während der gesamten Zahlungskette zu gewährleisten.

  • Die Vorschriften würden auch Transaktionen über 1000 € von sog. nicht betreuten Geldbörsen („un-hosted wallets“) abdecken, wenn diese mit betreuten Geldbörsen („hosted wallets“) interagieren, die von Anbietern von Krypto-Dienstleistungen verwaltet werden. Die Regeln gelten nicht für Kryptowertetransfers von Person zu Person, die ohne einen Anbieter erfolgen, oder zwischen Anbietern, die im eigenen Namen handeln.

  • „Unhosted Wallet“ ist eine Software oder Hardware, die das Halten, Speichern und Übertragen von Kryptowerten ermöglicht und nicht von einer dritten Partei, wie einem Finanzinstitut oder einem Kreditdienstleister, gehostet wird.

Harmonisierte Vorschriften für Kryptowerte auf EU-Ebene

  • Das Plenum gab außerdem endgültig grünes Licht für neue gemeinsame Regeln für die Aufsicht, den Verbraucherschutz und den Umweltschutz für Kryptowerte, einschließlich Kryptowährungen (Verordnung über Märkte für Kryptowerte, MiCA). Der im Juni 2022 informell mit dem Rat vereinbarte Gesetzentwurf enthält Schutzmaßnahmen gegen Marktmanipulation und Finanzkriminalität.

  • MiCA wird Kryptowerte abdecken, die nicht unter die bestehenden Rechtsvorschriften im Finanzdienstleistungsbereich fallen. Die wichtigsten Bestimmungen für Emittenten und Händler von Kryptowerten (einschließlich wertreferenzierter Token und E-Geld-Token) betreffen Transparenz, Aufdeckung, Genehmigung und Überwachung von Transaktionen. Die Verbraucher würden besser über die mit ihren Geschäften verbundenen Risiken, Kosten und Gebühren informiert werden. Darüber hinaus wird der neue Rechtsrahmen die Marktintegrität und Finanzstabilität durch die Regulierung öffentlicher Angebote von Kryptowerten unterstützen.

  • Schließlich enthält der vereinbarte Text Maßnahmen gegen Marktmanipulation und zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen kriminellen Aktivitäten. Um Geldwäscherisiken entgegenzuwirken, sollte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ein öffentliches Register für nicht konforme Anbieter von Krypto-Dienstleistungen einrichten, die ohne Genehmigung in der Europäischen Union tätig sind.

  • Um den hohen CO2-Fußabdruck von Kryptowährungen zu verringern, werden wichtige Dienstleister ihren Energieverbrauch offenlegen müssen.

Nächste Schritte:

Die Texte müssen nun vom Rat förmlich gebilligt werden, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Sie werden 20 Tage später in Kraft treten.

Quelle: EU-Parlament, Pressemitteilung v. (RD)

Fundstelle(n):
NWB NAAAJ-38268