BFH  - V R 19/22 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

analoge Anwendung; Änderungsmöglichkeit; Gesetzeslücke; vereinnahmte Entgelte

Rechtsfrage

1. Ist der Anwendungsbereich des § 177 AO in Fällen einer Änderung von Steuerbescheiden nach § 174 AO grundsätzlich eingeschränkt?

2. Kann bei Änderungen der zeitlichen Zuordnung eines Umsatzes bei Dauersachverhalten eine gesetzliche Regelungslücke anzunehmen sein, die die analoge Anwendung des § 20 Satz 3 UStG rechtfertigt?

Gesetze: AO § 177, AO § 174, UStG § 20 S 3

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
KAAAJ-38136