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Absetzung für Abnutzung von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1236Die Finanzverwaltung reagiert mit dem (BStBl 2023 I S. 332) zu § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG auf das ( NWB WAAAH-95921) und führt – entgegen der Auffassung des BFH – eine umfassende Gutachtenpflicht für den Nachweis der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer ein.
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Hintergrund
[i]Korn, NWB 50/2021 S. 3696, NWB AAAAH-97129 Der BFH hatte jüngst entschieden, dass sich Steuerpflichtige, die sich auf eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer von Gebäuden berufen, jeder geeigneten Darlegungsmethode bedienen können. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung sieht der BFH die zur Verkehrswertermittlung von Grundstücken modellhaft ermittelte Restnutzungsdauer als einen nicht zu beanstandenden Ausgangspunkt für den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer an. Nachdem das BMF im Rahmen des Referentenentwurfs des JStG 2022 vergeblich versucht hatte, § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG abzuschaffen, will es nun mit der Einführung einer Gutachtenpflicht die partielle Nichtanwendung des BFH-Urteils durchsetzen und der streitbefangenen Anwendung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG entgegenwirken.
Kernaussagen des
[i]Rechtfertigung für die Abweichung von den typisierten AfA-SätzenNach Auffassung der Finanzverwaltung ist die Abweichung von den typisierte...