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Masseverbindlichkeit bei Fahrzeugveräußerung aus der Insolvenzmasse
Das FG Münster entschied mit , ob Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit gegenüber dem klagenden Insolvenzverwalter festzusetzen war, welche aus der Veräußerung eines Kfz der Insolvenzschuldnerin folgte, die der ehemalige Geschäftsführer ohne Kenntnis des Insolvenzverwalters kurz nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Namen der Insolvenzschuldnerin getätigt hatte.
I. Leitsatz (nicht amtlich)
Die Umsatzsteuer aus der Fahrzeugveräußerung begründet im Streitfall keine Masseverbindlichkeit, die gegenüber dem Kläger als Insolvenzverwalter festzusetzen gewesen wäre.
II. Sachverhalt
Der Kläger wurde zunächst zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen einer GmbH bestellt. Mit folgendem Beschluss des Insolvenzgerichts wurde das Insolvenzverfahren über die Insolvenzschuldnerin eröffnet und dem Kläger die Stellung des Insolvenzverwalters eingeräumt. Ausweislich einer Rechnung verkaufte der Geschäftsführer ein der Insolvenzschuldnerin gehörendes Kfz zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Das FA führte in 2019 eine Umsatzsteuersonderprüfung beim Kläger durch. Im Rahmen der Prüfung seien die vom Kläger erklärten Werte geprüft und für richtig befunden worden. ...