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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus einer Dachreparatur wegen der Installation einer Photovoltaikanlage
Der Vorsteuerabzug aus einer Reparatur des Dachs eines Einfamilienhauses ist in vollem Umfang möglich, wenn das Dach bei der Installation einer unternehmerisch genutzten Photovoltaikanlage beschädigt worden ist. Denn dann liegt der Entstehungsgrund für die Reparatur im unternehmerischen Bereich.
Der [i]Beschädigung des Dachs bei Montage der AnlageKläger installierte im Jahr 2009 eine Photovoltaikanlage auf seinem Einfamilienhaus. Die Anlage ordnete er vollständig seinem Unternehmen zu und lieferte den Strom umsatzsteuerpflichtig an den Netzbetreiber. Bei der Installation wurde das Dach beschädigt. Dies wurde erst im Streitjahr 2019 bemerkt, als Ansprüche gegen die Montagefirma bereits verjährt waren. Der Kläger ließ das Dach auf eigene Kosten reparieren und machte die Vorsteuer i. H. von 4.140 € in vollem Umfang geltend.
Der ...