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Verfahrensrecht – Geschäftsführerhaftung: Überwachungsverschulden, eigenes Unvermögen (BFH)
Leitsatz (amtlich):
Der Geschäftsführer einer GmbH kann sich gegenüber der Haftungsinanspruchnahme nicht darauf berufen, dass er aufgrund seiner persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage gewesen ist, den Aufgaben eines Geschäftsführers nachzukommen. Wer den Anforderungen an einen gewissenhaften Geschäftsführer nicht entsprechen kann, muss von der Übernahme der Geschäftsführung absehen bzw. das Amt niederlegen.
Sachverhalt:
Die Beteiligten stritten über die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids.
Aus den Gründen:
Der BFH hält die Revision für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich: Der Kläger hat schuldhaft gehandelt. Entgegen seiner Auffassung entlastet ihn der Umstand, dass die Geschäfte der GmbH tatsächlich durch seinen Sohn geführt worden sind, nicht. Auch das for...