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Bilanzierung | BMF-Schreiben zum Genussrechtskapital
Das BMF hat das seit längerem erwartete Schreiben zum Genussrechtskapital veröffentlicht. Hierin geht es u. a. um die Abgrenzung des Genussrechtskapitals von der stillen Gesellschaft und vom partiarischen Darlehen, um die bilanzielle Behandlung von Genussrechtskapital, insbesondere in der Steuerbilanz, um Genussrechtsvergütungen sowie um den sog. Debt-Mezzanine-Swap.
Nach dem [i]Grundsätzlich Einstufung als Fremdkapital in der SteuerbilanzBMF ist Genussrechtskapital in der Handelsbilanz als Eigenkapital zu erfassen, wenn es die Voraussetzungen des IDW HFA 1/94 erfüllt, also eine erfolgsabhängige Vergütung vorsieht, bis zur vollen Höhe des überlassenen Kapitals am Verlust teilnimmt und langfristig überlassen wird. Steuerbilanziell kann aber grundsätzlich Fremdkapital angenommen werden, weil davon auszugehen ist, dass der Genussrechtsinhaber von...