1. Der Begriff des Krankenhauses i. S. des § 75 EStDV/§ 7 f. EStG bestimmt sich nach § 2 Nr. 1 KHG - 2. Die Sonderabschreibungen sind zulässig, a) auch wenn ein von einem Arzt betriebenes Krankenhaus zu seiner freiberuflichen Tätigkeit gehört, b) wenn - nach dem Verhältnis der Entgelte - ein wesentlicher Teil der Unternehmensleistung auf den stationären Bereich entfällt
Leitsatz
1. Die Begriffsbestimmung des Krankenhauses in § 2 Nr. 1 KHG ist auch für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen auf Wirtschaftsgüter privater Krankenanstalten heranzuziehen.
2. Zur Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen, wenn neben stationären Leistungen auch ambulante Leistungen erbracht werden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 506 BFH/NV 1989 S. 23 Nr. 6 IAAAA-92850
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