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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 2 K 3337/00 G EFG 2002 S. 1548

Gesetze: GewStG § 3 Nr. 20b, GewStG § 3 Nr. 20d, AO § 67 Abs. 1, AO § 67 Abs. 2, SGB V § 27 Abs. 1 Nr. 6, SGB V § 39, SGB V § 40 Abs. 1, SGB V § 43 Nr. 2, SGB V § 107 Abs. 1, SGB V § 107 Abs. 2, SGB V § 108 Nr. 3

Keine Gewerbesteuerbefreiung für ambulante Rehabilitationseinrichtung

Leitsatz

1. Bei der Beurteilung der Gewerbesteuerbefreiung für Krankenhäuser ist die Legaldefinition des § 107 Abs. 5 SGB V maßgeblich, die Rehabilitationseinrichtungen ausdrücklich aus dem Krankenhausbegriff ausklammert.

2. Unabhängig davon setzt die Qualifikation als Krankenhaus eine entsprechende apparative, räumliche und personelle Ausstattung, die im Vordergrund stehende ärztliche Hilfeleistung und die vollständige Eingliederung der Patienten unter das medizinische Regime voraus. Dies kann bei einer ambulanten Rehabilitationseinrichtung ohne teilstationäre Leistungen keinesfalls bejaht werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1530 Nr. 24
EFG 2002 S. 1548
EFG 2002 S. 1548 Nr. 23
EAAAB-07440

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.07.2002 - 2 K 3337/00 G

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