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BFH Urteil v. - I R 2/85 BStBl 1989 II S. 473

Gesetze: StAnpG § 6 Abs. 1 und 2 (= § 42 AO 1977)UmwG § 58 Abs. 2 i. V. m. § 52 Abs. 4 und § 55 Abs. 1 Satz 2

Zur Abziehbarkeit von Konzessionsabgaben, die ein Kreiswasserwerk in der Rechtsform einer GmbH an den Landkreis leistet, wenn der Landkreis später die ausgezahlten Mittel der GmbH wieder als offene oder verdeckte Einlage zuführt

Leitsatz

1. Die gewinnmindernde Wirkung von Betriebsausgaben kann nicht deswegen gemäß § 6 Abs. 1 und Abs. 2 StAnpG (= § 42 AO 1977) verneint werden, weil ein Gesellschafter den Erlös aus den mit der Kapitalgesellschaft abgeschlossenen Geschäften der Kapitalgesellschaft in Form einer offenen oder verdeckten Einlage wieder zuführt.

2. Der Eigenbetrieb einer juristischen Person des öffentlichen Rechts kann der juristischen Person des öffentlichen Rechts gegenüber keine Verbindlichkeiten haben, die auf die GmbH übergehen, in die der Eigenbetrieb umgewandelt wird.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 473
BFH/NV 1989 S. 18 Nr. 5
EAAAA-92834

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BFH, Urteil v. 01.02.1989 - I R 2/85

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