1. Erschließungskosten als Entgelt im Rahmen eines Erbbaurechtsverhältnisses - 2. Bilanzberichtigung bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft
Leitsatz
1. Übernimmt der Erbbauberechtigte dem Erbbauverpflichteten obliegende Erschließungskosten, liegt hierin ein zusätzliches Entgelt für die Überlassung des Grundstücks; der Erbbauverpflichtete muß in seiner Bilanz hierfür einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten bilden und diesen über die Dauer des Erbbaurechts auflösen (Bestätigung der , BFHE 132, 418, BStBl II 1981, 398; vom I R 132/81, BFHE 144, 213, BStBl II 1985, 617).
2. Ist die Passivierung unterblieben, muß sie nach den Grundsätzen der Bilanzberichtigung erfolgsmindernd in der Bilanz des ersten Wirtschaftsjahres nachgeholt werden, in dem dies mit steuerlicher Wirkung möglich ist. Die Grundsätze des Bilanzenzusammenhangs gelten auch für den Fall, daß ein Einzelunternehmen zulässigerweise mit seinen Buchwerten in eine Personenhandelsgesellschaft eingebracht wurde (Anschluß an , BFHE 153, 407, BStBl II 1988, 886).
3. In welchem Wirtschaftsjahr das FA die Bilanzberichtigung vorzunehmen hat, beurteilt sich nach den im Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung gegebenen Verhältnissen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 407 BFH/NV 1989 S. 18 Nr. 5 AAAAA-92818
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